Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen des Energie-Effizienz-Zentrums (EEZ), Gerichtsstraße 18, 26382 Wilhelmshaven (nachfolgend „EEZ"), gegenüber Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, das EEZ stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Das EEZ erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Energieberatung, technische Gebäudeplanung (TGA), Projektentwicklung, Sachverständigenleistungen, Handel mit Bauprodukten sowie Hausverwaltung. Darüber hinaus koordiniert das EEZ handwerkliche Ausführungsleistungen der angeschlossenen Meisterbetriebe.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Werkvertrag. Das EEZ tritt bei Koordinationsleistungen als Generalkoordinator auf, nicht als Subunternehmer.
§ 3 Vertragsschluss
Anfragen über die Website oder telefonisch stellen kein bindendes Angebot dar. Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des EEZ zustande. Online-Anfragen dienen ausschließlich der unverbindlichen Kontaktaufnahme.
§ 4 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsregelungen.
Energieberatungsleistungen können über BAFA/KfW gefördert werden. Das EEZ unterstützt bei der Beantragung, übernimmt jedoch keine Garantie für die Förderbewilligung.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge (z.B. Betreten des Gebäudes) rechtzeitig bereitzustellen. Mehrkosten durch Mitwirkungsverzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6 Haftung
Das EEZ haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet das EEZ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für Leistungen, die durch Drittbetriebe (auch EEZ-zertifizierte Partner) erbracht werden, haftet das EEZ als Koordinator im Rahmen des Auswahlverschuldens. Die Haftung der ausführenden Betriebe richtet sich nach den jeweiligen Werkverträgen.
§ 7 Gewährleistung
Für handwerkliche Ausführungsleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (§§ 634 ff. BGB), in der Regel 5 Jahre für Arbeiten an Bauwerken. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Das EEZ koordiniert die Mängelbeseitigung durch den ausführenden Betrieb.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit dem EEZ ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Wilhelmshaven. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Wilhelmshaven, 13.10.2026 · Energie-Effizienz-Zentrum